Kaufen Sie Ihre Vignette bequem beim Grenzübertritt, an einer unseren Verkaufsstellen! Unsere Vertriebspartner helfen Ihnen persönlich, die richtige Vignette für Ihr Fahrzeug auszuwählen, damit Sie sorgenfrei reisen können.
Verkaufsstellen


Nationale
Komitatsweit
TAGES
Wochenvignette (10 Tage)
Monatsvignette
Jahresvignette
Jahresvignette
D1M*
2770
3450
5590
61760
7190
2500
15000
D1
5550
6900
11170
61760
7190
2500
15000
D2
7890
10040
15820
87650
14370
5000
30000
U
5550
6900
11170
61760
7190
2500
15000
*Für Motorräder kann die Vignette mit der Gebührenkategorie D1 als jährliche Vignette für das ganze Land bzw. als die jährliche Komitatskarte verwendet werden.
Ein für den Transport von höchstens 7 Personen zugelassenes Fahrzeug und dessen Anhänger
Ein für den Transport von höchstens 7 Personen zugelassenes Fahrzeug und dessen Anhänger
Ein für den Transport von mehr als 7 Personen zugelassenes Fahrzeug, Lastkraftfahrzeug bis 3,5 t, Wohnwagen
Anhänger - Anhänger zu den Fahrzeugen der Gebührenkategorien D2 und B2
Prüfen Sie anhand Ihrer Zulassungsbescheinigung, welche Vignette Sie für ihr Fahrzeug benötigen und ihren Preis!
Bitte wählen Sie den Fahrzeugtyp aus!
Motorrad
PKW
Wohnmobil
LKW
Minibus, Microbus
Autobus
Anhänger
Die häufigsten Fälle bei einer Strafe: Kennzeichen, falsche Einstufung in die Kategorie oder die Wahl des falschen Nationalitätskennzeichens. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Kennzeichen oder das Nationalitätskennzeichen falsch geschrieben wurde oder die Berechtigungsfrist abgelaufen ist. Besuchen Sie mit dem Kundenexemplar eines der Kundendienstbüros der Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató Zrt. Wenn Sie das Kundenexemplar verloren haben, suchen Sie die Filiale auf, bei der Sie die Autobahnvignette gekauft haben.
An allen unseren Standorten ist die Zahlung mit Bargeld und Bankkarte in allen dort verwendeten Währungen möglich. In Hegyeshalom und Rajka können wir unseren Kunden Zahlungen in HUF und EUR anbieten, und in unseren Büros in Nagykerek und Tornyosnémeti werden die oben genannten Optionen durch Optionen in rumänischem Leu und polnischem Zloty ergänzt.
Die Zahlung mit einer im Ausland ausgestellten Bankkarte ist an allen Standorten im ganzen Land möglich, allerdings ist die Zahlungsoption in diesem Fall nur in EUR, RON oder PLN möglich.
Ja, es ist an allen Standorten möglich, eine Rechnung anzufordern. Bitte teilen Sie dies dem Vertriebsmitarbeiter mit, bevor Sie mit der Transaktion beginnen.
Die obligatorische Bereitstellung der Daten an das NAV [Nationales Steuer- und Zollamt] ermöglicht keine nachträgliche Ausstellung der Rechnung.
Die vollständige Liste der Straßenabschnitte, die ab dem 18. Februar 2022 mautpflichtig sind, ist in Anhang 1 der Verordnung Nr. 45/2020 (XI.28.) ITM enthalten.
Um typische Nutzerfehler zu vermeiden, lohnt es sich beim Kauf unter anderem darauf zu achten, die Autobahnvignette in der entsprechenden Gebührenkategorie einzulösen. Die Gebührenkategorie kann anhand der amtlichen Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung (Felder J, F.1 und S.1) ermittelt werden. Die Gebührenkategorie D1 umfasst Personenkraftwagen (und ihre Anhänger) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t und einer Höchstkapazität von 7 Personen, die in Feld „J“ der Zulassungsbescheinigung den Code „M1“ oder „M1G“ tragen.
Ab dem 1. Januar 2022 akzeptiert aPlus Consulting Kft. keine American Express (Amex)-Karten. Von unserem Unternehmen akzeptierte Bankkartentypen: Master Card, Maestro, Visa, VisaElectron, V-PAY und JCB.
Die mautpflichtigen Straßenabschnitte dürfen nur mit einer gültigen Straßennutzungserlaubnis befahren werden, d.h. Sie müssen vor dem Auffahren eine entsprechende Autobahnvignette kaufen. Bei einem Kauf innerhalb der Gültigkeitsdauer beginnt die Gültigkeit in jedem Fall zum Zeitpunkt des Kaufs (Tag/Stunde/Minute). Gutgläubige Verkehrsteilnehmer, die versehentlich auf das mautpflichtige Straßennetz gefahren sind, haben ab dem Zeitpunkt des Auffahrens maximal 60 Minuten Zeit, um ihre Straßennutzungserlaubnis zu kaufen.
Gebührenpflichtige Straßenabschnitte dürfen ausschließlich mit einer gültigen Nutzungsberechtigung befahren werden, d. h. die entsprechende E-Vignette muss vor der Auffahrt erworben werden. Beim Kauf innerhalb des Gültigkeitszeitraums beginnt die Gültigkeit stets mit dem Zeitpunkt des Kaufs (Tag/Stunde/Minute/Sekunde). Gutgläubige Straßennutzer, die versehentlich auf das mautpflichtige Straßennetz aufgefahren sind, haben ab dem Zeitpunkt der Auffahrt maximal 60 Minuten Zeit, um die erforderliche Berechtigung nachträglich zu erwerben.
Die nach dem Kauf erhaltene Kontrollquittung bzw. Bestätigungsnachricht ist 3 Jahre nach dem letzten Gültigkeitstag der E-Vignette aufzubewahren.
Die aktuelle Gültigkeit Ihrer E-Vignette können Sie über unser Online-Abfrageportal prüfen: https://nemzetiutdij.hu/hu/e-matrica-lekerdezo
Die Komitats-Autobahnvignette gibt es in den Gebührenkategorien D1, D2, B2 und U.
Die Komitats-E-Vignette ist in den Mautkategorien D1, D2 und U erhältlich.
Gehört das Fahrzeug zur Gebührenkategorie D1, ist der Kauf einer gesonderten Vignette für den Anhänger nicht erforderlich. Ab Anfang 2019 kann die für Anhänger gültige Erlaubnis (Kategorie U) für Fahrzeuge der Gebührenkategorie D2 oder B2 auch für das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gekauft werden (zusätzlich zur D2 oder B2 Erlaubnis). Für Autofahrer bedeutet die Regelung eine Erleichterung, da sie mit der E-Vignette der Kategorie U, die sie für ihr Zugfahrzeug gekauft haben, mit jedem Anhängertyp fahren können.
Wenn das Fahrzeug in die Mautkategorie D1 fällt, muss für den Anhänger keine separate E-Vignette gekauft werden. Für Fahrzeuge der Kategorie D2 kann seit Anfang 2019 die für Anhänger gültige Berechtigung (Kategorie U) auch auf das Kennzeichen des Zugfahrzeugs erworben werden (zusätzlich zur D2-Berechtigung). Dies erleichtert den Fahrern die Nutzung, da sie mit der für das Zugfahrzeug gekauften U-Vignette mit jedem Anhängertyp fahren können.
Ja. Die Einstufung in die D2-Mautkategorie erfolgt nicht nach der tatsächlichen Anzahl der beförderten Personen oder dem Reisezweck, sondern ausschließlich anhand der Angaben in der Zulassungsbescheinigung.
Ähnlich wie die landesweite Jahresvignette ist die Komitats-Autobahnvignette vom Kaufdatum bis zum 31. Januar um Mitternacht des folgenden Jahres gültig. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich die im Rahmen des Dezember-Vorverkaufs für das Folgejahr erworbenen Komitats-Vignetten, da deren Gültigkeit am 1. Januar beginnt.
Wenn das Kennzeichen einen Buchstaben mit Akzent enthält, muss beim Kauf der E-Vignette der entsprechende englische, akzentlose Buchstabe eingegeben werden. Zum Beispiel: enthält das Kennzeichen ein Ü, muss stattdessen ein U eingegeben werden. Das Kennzeichen ist ohne Leerzeichen einzugeben!
Nein, seit dem 1. Januar 2025 wurden keine neuen mautpflichtigen Straßenabschnitte in das E-Vignetten-System aufgenommen.
Um typische Anwenderfehler zu vermeiden, sollte beim Kauf darauf geachtet werden, dass die E-Vignette der richtigen Mautkategorie entspricht. Die Mautkategorie kann anhand der behördlichen Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung (Felder J, F.1 und S.1) bestimmt werden. Bei Wohnmobilen ist zusätzlich die Fahrzeugart zu berücksichtigen. Zur Bestimmung der Mautkategorie für Wohnmobile und Wohnwagen konsultieren Sie bitte unsere Kategoriewahl-Hilfe.
Nein. Wenn der betroffene Fahrer seinen Anspruch nicht im Voraus anmeldet und mit einer D1-E-Vignette auf dem mautpflichtigen Straßennetz fährt, obwohl sein Fahrzeug der Kategorie D2 zugeordnet ist, und erst später die Registrierung beantragt, gilt die vorherige Nutzung im Rahmen der D1-Kategorie als unberechtigte Mautnutzung und kann eine Nachzahlungsaufforderung nach sich ziehen.
Für ein Zugfahrzeug der Kategorie D2 ist neben der erworbenen D2-Berechtigung in diesem Fall auch der Erwerb der für Anhänger geltenden Berechtigung (Kategorie U) erforderlich. Seit Anfang 2019 kann diese Berechtigung jedoch nicht nur für den Anhänger, sondern auch für das Kennzeichen des Zugfahrzeugs erworben werden. Diese Regelung erleichtert den Fahrern die Nutzung, da sie mit der für das Zugfahrzeug erworbenen U-Vignette mit jedem beliebigen Anhänger fahren können.
Ja. Seit dem 1. Januar 2024 muss gemäß der Gebührenverordnung, wenn ein mautpflichtiges Fahrzeug ein anderes Fahrzeug zieht, die Mautberechtigung für beide Fahrzeuge separat erworben werden, jeweils nach den geltenden Vorschriften. Das bedeutet, dass für beide Fahrzeuge die entsprechende E-Vignette gekauft werden muss. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass gemäß StVO ein defektes Fahrzeug, das auf der Autobahn oder Schnellstraße abgeschleppt wird, bei der nächstmöglichen Ausfahrt oder Kreuzung verlassen werden muss. Für Anhänger wird eine eigene Nachzahlungs-/Zuschlagskategorie eingeführt (mit demselben Betrag wie in Kategorie D1). Für die Zahlung der Anhängermaut bleibt weiterhin der Halter des ziehenden Fahrzeugs verantwortlich. Im Falle einer Sanktion ist der Halter des Zugfahrzeugs verpflichtet, den Zuschlag zu bezahlen.
Auch in diesem Fall gilt die 60-Minuten-Regel. Wenn seit der Auffahrt auf das mautpflichtige Straßennetz noch keine 60 Minuten vergangen sind, muss die gültige Berechtigung direkt vor Ort bei den mobilen Kontrollmitarbeitern erworben werden.
Während einer Straßensperrung, Verkehrsbegrenzung oder Umleitung dürfen Fahrzeuge ohne E-Vignette den mautpflichtigen Abschnitt benutzen – sofern dieser vom Straßenbetreiber oder der Polizei offiziell als Umleitungsstrecke ausgewiesen wurde – ausschließlich vom Beginn der Auffahrt auf den mautpflichtigen Abschnitt bis zur ersten verfügbaren Anschlussstelle. Ist diese Anschlussstelle gesperrt, darf bis zur nächsten offenen Anschlussstelle weitergefahren werden. In diesen Fällen darf kein Zuschlag verhängt werden. Die Behörde, die die Sperrung oder Umleitung angeordnet hat, informiert die Verkehrsteilnehmer über die Medien. Wenn ohne offizielle Umleitungsfestlegung eine zum Verkehrseingriff berechtigte Behörde den Verkehr auf einen mautpflichtigen Abschnitt leitet, darf dieser Abschnitt auch ohne E-Vignette genutzt werden, und es darf kein Zuschlag erhoben werden. Demnach muss während einer Umleitung aufgrund einer Sperrung oder Verkehrsbegrenzung keine Maut gezahlt werden, wenn der mautpflichtige Abschnitt an der nächsten Anschlussstelle verlassen wird.

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